Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank am Württemberg eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank am Württemberg eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Von links nach rechts: Armin Hornung (Vorsitzender) und Sascha Becker

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

  • Dr. Fritz Oesterle
  • Aufsichtsratsvorsitzender

Alexander Knodel

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Dr. Günter Bäder

Andreas Bayer

Michael Bräutigam

Peter Hocker

Christian Klemm

Jochen Lauer

Michael Mayer

Markus Menges

Jochen Schloemer

Petra Ulmer

Beirat

Wir beraten den Vorstand

Der Beirat wird nach Anhörung des Aufsichtsrats vom Vorstand gewählt. Er berät den Vorstand bei geschäfts- und unternehmenspolitischen Grundsatzfragen und vertritt die Interessen der Bank nach außen.

  • Karsten Helber
  • Beiratsvorsitzender

Mitglieder des Beirats

  • Karsten Helber (Vorsitzender)
  • Brigitte Mahle (stellvertretende Vorsitzende)
  • Matthias Dobler
  • Andreas Eberhardt
  • Axel Enzmann
  • Silke Hatz
  • Tanja Knauer
  • Markus Krautter
  • Sebastian Aupperle
  • Anja Beuttenmüller-Gärtner
  • Steffen Klein
  • Per Klemm
  • Michael Koch
  • Frank Penkwitt
  • Jens Reimann
  • Alina Schapmann
  • Michael Siegel
  • Boris Sobot
  • Goetz Wagner

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung – dem obersten Organ der Volksbank am Württemberg eG - vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Als Mitglied können Sie an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Volksbank am Württemberg eG mitwirken, indem Sie sich an der Wahl der Vertreter beteiligen oder sich sogar als Vertreter wählen lassen.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

Der Vertreterversammlung obliegt darüber hinaus die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, deren Aufgabe auch die Bestellung des Vorstandes ist. Über die Wahl der Vertreter gestalten Sie als Mitglied also die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.